Für unsere Premieren sowie die Vorstellungen an Feiertagen, Weihnachten und Silvester gelten Sonderpreise.
Bitte achten Sie beim Kauf der Karten auf Datum und Uhrzeit! Eintrittskarten sind grundsätzlich vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
Wir bitten Sie, die Gutscheine bis zum Ende der nächsten Spielzeit (30.06.) einzulösen. Aufgrund gesetzlicher Regelung verjähren Gutscheine drei Jahre nach Ausstellung.
Die Summe eines Gutscheines kann nicht in bar ausgezahlt werden, allerdings ist es möglich, dass eine andere als die bestimmte Person einen Gutschein einlöst.
Keine Gültigkeit haben Scheckhefte und Gutscheine an Premieren, Weihnachten und Silvester. Aus buchungstechnischen Gründen ist keine Verrechnung oder Vergütung bei Nutzung einer günstigeren Preiskategorie möglich. Bei Gastspielen sind keine Scheckhefte gültig.